Satzungen
Gemäß § 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) können Gemeinden die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen. Im Bereich der Weisungsaufgaben können Satzung erlassen werden, wenn ein Gesetz hierzu ermächtigt (z. B. Polizeiverordnungen).
Dürrröhrsdorf-Dittersbach
- Abwasserabgabenabwälzungssatzung (Zweckverband)
- Abwassersatzung(Zweckverband)
- Baumschutzsatzung
- Bekanntmachungssatzung
- Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks-und Bürgerentscheidungen
- Entsorgungssatzung für Kleinkläranlagen (Zweckverband)
- Erhebung von Benutzungsgebühren für das Belvedere Schöne Höhe
- Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen gemeindlicher Einrichtungen
- Feuerwehrsatzung
- Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
- Geschäftsordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
- Hauptsatzung
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Hundesteuersatzung
- Polizeiverordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach als Ortspolizeibehörde
- Räum- und Streusatzung
- Satzung über die Einrichtung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen
- Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
- Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen
- Satzung zur Regelung des Marktwesens
- Satzung zur Verfahrensregelung über die Werbung für polititsche Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit
- Sondernutzungssatzung
- Sporthallenordnung
- Verbandssatzung (Zweckverband)
- Wasserversorgungssatzung (Zweckverband)