Satzungen

Gemäß § 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) können Gemeinden die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen. Im Bereich der Weisungsaufgaben können Satzung erlassen werden, wenn ein Gesetz hierzu ermächtigt (z. B. Polizeiverordnungen).