Bad Gottleuba-Berggießhübel Parkplatz vor dem Edeka-Einkaufsmarkt Dienstag von 9:00 bis 11:00 Uhr 26.03. / 09.04. / 16.04. / 30.04. / 07.05. / 21.05.
Bad Schandau Marktplatz Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr 21.03. / 29.02. / 07.03. / 21.03. / 04.04. / 11.04. / 18.04. / 02.05. / 16.05. / 30.05.
Königstein Stadtplatz Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr 26.03. / 16.04. / 14.05. / 28.05.
Bielatal Nähe Gemeindeamt Freitag von 10:30 bis 11:15 Uhr 22.03. / 05.04. / 19.04. / 03.05. / 17.05.
Rosenthal Parkplatz Einkaufsmarkt Freitag von 11:30 bis 12:30 Uhr 22.03. / 05.04. / 19.04. / 03.05. / 17.05.
Neustadt in Sachsen im Diakoniezentrum, Bahnhofstr. 36 Dienstag von 13.00 bis 15.00 Uhr 19.03. / 09.04. / 07.05. / 21.05.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
MÖGLICHE BERATUNGSTHEMEN, die wahlweise veröffentlicht / abgedruckt werden können:
Härtefallfonds zur Ost-West-Rentenüberleitung
Ab sofort können Betroffene bei der Stiftung „Härtefallfonds“ einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen – dafür vorgesehen ist eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen.
Die Leistung der Stiftung richtet sich an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, an jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben. Zudem muss ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegen.
Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:
• Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
• Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
• Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
• nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
• Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
• Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
• jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.
Familienerholung 2023 😊
Anträge auf finanzielle Unterstützung für Familienerholung können wieder bei der Diakonie Pirna gestellt werden
Auch im Jahr 2024 gibt es vom Freistaat Sachsen wieder die finanzielle Förderung für Familienurlaubsfahrten. Damit sollen Familien mit wenig Einkommen unterstützt werden.
Zu den Voraussetzungen gehört z.B., dass es sich um mindestens 7 Tage zusammenhängenden Urlaub in Deutschland handelt. Die Einkommensgrenzen werden nach der Personenzahl festgelegt. Bei der Unterkunft ist eine Rechnungslegung nötig. Erst nach dem Urlaub wird der Zuschuss ausgezahlt.
Ansprechpartner:
Pirna und Heidenau: Frau Gremm Tel. 03501-5710172
Pirna: Familienberatungsstelle Tel. 03501 470030
Ländlicher Raum Sächsische Schweiz: Frau Ott Tel. 0163 3938320