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"Graue-Flecken-Projekt“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

 

Abstimmung mit Städten und Gemeinden im Landkreis für „Graue-Flecken-Projekt“

 

Der Kreistag hat den Landrat einstimmig ermächtigt, mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Abstimmungen zum weiteren Vorgehen für ein mögliches „Graue-Flecken-Projekt“ im Landkreis zu führen.

 

Grundlage hierfür wird das Ergebnis eines Markterkundungsverfahrens sein, welches derzeit durch den technischen Berater ausgewertet wird. Hierfür wurden für rund 61.000 Adresspunkte Telekommunikationsunternehmen abgefragt, welche Breitbandversorgung bereits zur Verfügung steht oder in den nächsten drei Jahren durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anliegen wird. Dadurch soll ermittelt werden, welche Adresspunkte nicht über 100 Mbit/s Internetgeschwindigkeit verfügen und gefördert ausgebaut werden dürfen.

 

Eine Förderrichtlinie zur Kofinanzierung für den investiven Ausbau der „Grauen Flecken“ des Landes soll spätestens im vierten Quartal 2022 vorliegen. Die Antragstellung für die Fördermittel ist bis zum 31.12.2022 möglich. Dies ist auch das Laufzeitende der Förderrichtlinie für die Erschließung der „Grauen Flecken“ des Bundes.

 

Die Abstimmungen, in den am Markterkundungsverfahren teilgenommenen Städten und Gemeinden, sollen die Basis für die Beschlussvorlage zum Kreistag im Oktober 2022 sein, in dem angestrebt ist, eine mögliche Fördermittelantragstellung für den investiven Ausbau vorzustellen. Hierfür müssen die Kommunen, ähnlich wie beim Kreisprojekt der „Weißen Flecken“, Lose bilden, eine Vereinbarung für den Aufgabenübertrag unterzeichnen und über die Ausgestaltung der Finanzierungsgrundlagen sowie die Details der Kofinanzierungsrichtlinie vom Freistaat Sachsen informiert werden.

 

Quelle: Auszug Pressemitteilung Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge vom 02.06.2022


Breitbandausbau geht in die nächste Runde

 

Der Kreistag hat einstimmig dem zentralen Gigabitausbau mit den am Kreisprojekt interessierten Kommunen zugestimmt. Damit sollen alle Adresspunkte ausgebaut werden, die aktuell über keine Internetgeschwindigkeit von 100 Mbit/s verfügen. Grundlagen für die Finanzierung der Umsetzung des Projektes sind die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen.

 

Um den Ausbau dieser Adresspunkte an die Landkreisverwaltung zu übertragen, wird eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den interessierten Kommunen unterzeichnet. Damit kann der Landkreis im Namen der Kommunen unter anderem Fördermittel für Beratungsleistungen und den investiven Ausbau zu beantragen.

 

Quelle: Auszug Pressemitteilung Nr. 366 Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge vom 10.10.2022

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