Befreiung von der Ausweispflicht
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen:
Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Benötigte Unterlagen:
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Nachweis über die Immobilität (z.B. Bestätigung vom Hausarzt)
ggf. Kopie des Betreuerausweises
(un)gültiges Ausweisdokument der Person, die befreit werden soll
ggf. Vollmacht, wenn die Antragstellung durch eine andere Person erfolgen soll
gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag stellt
Hinweis zum Formular:
Bitte füllen Sie entweder Seite 1 (Antrag von der zu befreienden Person selbst) oder Seite 2 (Antrag vom Betreuer oder einer sonstigen Person) aus.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Bearbeitungsdauer
ca. eine WocheGebühren
keine
Ansprechpartner
MeldebehördeFrau K. Opitz (035026) 975-35
Frau L. Ulbrich (035026) 975-28