Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Benötigte Unterlagen:
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Nachweis über die Immobilität (z.B. Bestätigung vom Hausarzt)
ggf. Kopie des Betreuerausweises
(un)gültiges Ausweisdokument der Person, die befreit werden soll
ggf. Vollmacht, wenn die Antragstellung durch eine andere Person erfolgen soll
gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag stellt
Hinweis zum Formular:
Bitte füllen Sie entweder Seite 1 (Antrag von der zu befreienden Person selbst) oder Seite 2 (Antrag vom Betreuer oder einer sonstigen Person) aus.
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).