Befreiung von der Ausweispflicht


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen:

Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

 

Benötigte Unterlagen:

 

Hinweis zum Formular:

Bitte füllen Sie entweder Seite 1 (Antrag von der zu befreienden Person selbst) oder Seite 2 (Antrag vom Betreuer oder einer sonstigen Person) aus. 


Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz


Bearbeitungsdauer

ca. eine Woche

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Frau K. Opitz
Telefon (035026) 975-35

Frau L. Ulbrich
Telefon (035026) 975-28


Formulare

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