Sterbefallbeurkundung
Allgemeine Informationen
Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind beizubringen
a) bei ledigen Verstorbenen:
Geburts- oder Abstammungsurkunde
b) bei verheirateten Verstorbenen:
Heiratsurkunde
c) bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen:
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
d) bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen ist:
zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung.
Der Personalausweis und der Reisepass (falls vorhanden) sind in jedem Fall abzugeben.
Der Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Die Sterbefallanzeige kann mündlich (persönlich im Standesamt) oder schriftliche mit dem untenstehenden Formular erfolgen.
Rechtsgrundlagen
§§ 28 bis 31 PStG
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenpflichtig. Die 1. Urkunde kostet 15,00 €, jede weitere 7,00 €.
Für die Sozialversicherung werden Ihnen gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt.
Ansprechpartner
StandesamtFrau L. Ulbrich (035026) 975-28
Frau K. Opitz (035026) 975-35