Sterbefallbeurkundung


Allgemeine Informationen

Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind beizubringen

a) bei ledigen Verstorbenen:


b) bei verheirateten Verstorbenen:


c) bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen:


d) bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen ist:


Der Personalausweis und der Reisepass (falls vorhanden) sind in jedem Fall abzugeben.

Bei weiteren Fragen beraten Sie die Standesbeamten der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach persönlich oder telefonisch (035026 975-28 oder 975-35) gern weiter.


Ansprechpartner

Standesamt