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Sondernutzung


Allgemeine Informationen

Jede Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis. Diese ist vorab zu beantragen.

 

Anträge auf Sondernutzung können persönlich im Ordnungsamt gestellt werden, z. B. für

  • Straßenaufbrüche

  • Lagerungen auf Gehwegen

  • Aufstellen von Containern, Bauzäunen oder Gerüsten auf öffentlichen Verkehrsflächen.

     

Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach und ist je nach Art der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche unterschiedlich.


Rechtsgrundlagen

Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach


Notwendige Unterlagen

  • Antrag mit Ort, Art Umfang und Dauer der Sondernutzung 

  • Zusätzlich kann die Gemeinde Erläuterungen durch Zeichnungen, textliche Beschreibungen oder in sonst geeignete Weise verlangen 


Bearbeitungsdauer

Mind. 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung einzureichen.

Gebühren

Berechnung nach §14 und Anlage der Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau S. Schmidt
Telefon (035026) 975-13

Frau N. Münch
Telefon (035026) 975-20

Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.