Sondernutzung
Allgemeine Informationen
Jede Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis. Diese ist vorab zu beantragen.
Anträge auf Sondernutzung können persönlich im Ordnungsamt gestellt werden, z. B. für
Straßenaufbrüche
Lagerungen auf Gehwegen
Aufstellen von Containern, Bauzäunen oder Gerüsten auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach und ist je nach Art der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche unterschiedlich.
Rechtsgrundlagen
Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Notwendige Unterlagen
Antrag mit Ort, Art Umfang und Dauer der Sondernutzung
Zusätzlich kann die Gemeinde Erläuterungen durch Zeichnungen, textliche Beschreibungen oder in sonst geeignete Weise verlangen
Bearbeitungsdauer
Mind. 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung einzureichen.Gebühren
Berechnung nach §14 und Anlage der Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ansprechpartner
HauptamtFrau S. Schmidt (035026) 975-13
Frau N. Münch (035026) 975-20