Sondernutzung


Allgemeine Informationen

Jede Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis. Diese ist vorab zu beantragen.

 

Anträge auf Sondernutzung können persönlich im Ordnungsamt gestellt werden, z. B. für

Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach und ist je nach Art der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche unterschiedlich.


Rechtsgrundlagen

Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Mind. 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung einzureichen.

Gebühren

Berechnung nach §14 und Anlage der Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau D. Ringel
Telefon (035026) 975-13

Frau N. Münch
Telefon (035026) 975-20