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Reisepass


Allgemeine Informationen

Den Reisepass beantragen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
 

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des alten Passes ist unzulässig!
Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihren neuen Reisepass!

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.

 

In der Bundesrepublik wurde im November 2005 der elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Anfangs war als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.

 

Hinweis Express-Reisepass:

Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 11:30 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden in der Regel spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr, an das Einwohnermeldeamt zugestellt. 

 

Hinweis vorläufiger Reisepass: 

Nur in begründeten Einzelfällen wird ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig. 

 

Hinweis zur Abholung:

Das Einwohnermeldeamt informiert Sie, sobald der Reisepass abholbereit ist.

Bitte vergessen Sie nicht, das alte Dokument zur Abholung mitzubringen!

Sofern Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, verwenden Sie bitte die untenstehende Abholvollmacht.

 

 

Neue Regelungen für Lichtbilder ab 1. Mai 2025:

Ab dem 1. Mai 2025 werden die biometrischen Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt.

 

Gedruckte Passbilder können nur noch bis Ende April 2025 genutzt werden.

 

Eine Übersicht der zertifizierten Fotografen, die digitale Lichtbilder erstellen finden Sie unter: alfo-passbild.com

 

Hintergrund:

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. 


Rechtsgrundlagen

Paßgesetz

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes


Notwendige Unterlagen

  • falls vorhanden: alter Reisepass

  • gültiges Ausweisdokument

  • ein digitales biometrisches Lichtbild 

  • ledige Personen haben die Geburtsurkunde vorzulegen

  • verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen haben die Heiratsurkunde vorzulegen

  • Vollmacht bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person

  • bei Minderjährigen (18. Lebensjahr noch nicht vollendet): 

    • Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung)

    • wenn die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist die Zustimmungserklärung (siehe Formular) des anderen Sorgeberechtigten vorzulegen

    • weiterhin ist eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen

    • bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vorzulegen

    • Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein.


Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Gebühren

  • bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (Pass ist 6 Jahre gültig)

  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 € (Pass ist 10 Jahre gültig)

  • bei Expressverfahren zusätzlich: 32,00 €

  • Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich: 22,00 €

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 €

 

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.

 


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Frau K. Opitz
Telefon (035026) 975-35

Frau L. Ulbrich
Telefon (035026) 975-28


Formulare

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