Beglaubigung von Unterschriften
Allgemeine Informationen
Unterschriften beglaubigt das Einwohnermeldeamt (gebührenpflichtig, 5,00 EUR) nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (§ 129 BGB).
Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeitersvollzogen oder von ihnen anerkannt wird (durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses).