Beglaubigung von Unterschriften


Allgemeine Informationen

Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Daher müssen Sie persönlich und mit Ihrem Ausweisdokument bei uns vorsprechen. Sie dürfen das Dokument erst vor den Augen des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin unterschreiben.

 

Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschrift) oder Unterschriften unter Schriftstücke in einer fremden Sprache werden nicht beglaubigt.
 


Notwendige Unterlagen


Gebühren

5,00 € 

 

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Katrin Opitz
Telefon (035026) 975-35