Barrierearme Erweiterung der Außenanlagen der Kindertagesstätte „Bachflöhe“ im OT Stürza
Vorhaben „Barrierearme Erweiterung der Außenanlagen an der Kindertagesstätte „Bachflöhe“ im OT Stürza“
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach baute im OT Stürza das ehemalige Dorfgemeinschaftshaus zur Kindertagesstätte aus. Dort stehen nunmehr 12 Krippen-
und 18 Kindergartenplätze zur Verfügung. Der alte Kindergarten befindet sich direkt neben dem neuen Standort und soll später als Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden. Die als Spielplatz derzeit genutzte Fläche liegt direkt vor dem alten Gebäude und eine weitere Teilfläche befindet sich auf der gegenüberliegenden Bachseite und wird über eine kleine Fußgängerbrücke erreicht.
Im Zuge des Umbaus soll die nordwestlich angrenzende Grünfläche bis zum Eschenweg mit in den zukünftigen Spielbereich einbezogen werden. Ziel ist es, ein Gelände zu schaffen, welches die neue Kindertagesstätte mit dem vorhandenen Spielbereich und der neu entstehenden Fläche verbindet. Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die barrierearme Gestaltung gelegt werden.
Die gebäudenahen Flächen wurden bereits mit dem Um- und Ausbau neugestaltet. Es entstand ein neuer Innenhof und eine neue Umzäunung. Die Einfriedung wird um die neue Anlage herum und im Bachbereich ergänzt, sodass die Nutzungsbereiche der Kindertagesstätte und des zukünftigen Dorfgemeinschaftshauses (im alten Kindergarten) abgegrenzt werden.
Im Rahmen der Garten- und Landschaftsbauarbeiten sind folgende Maßnahmen geplant:
Schaffung von verschiedenen Spielbereichen für die unterschiedlichen Altersgruppen und Spielarten
Errichtung einer Spielkombination für Kinder von 0-3 Jahre sowie einer neuen Sand-Spielanlage
Errichtung eines Holz-Tipis und einer kombinierten Sand-/Matschanlage
Errichtung von Hochbeeten und einer Sitzanlage
Modellierung der Grünfläche zu einem kleinen Aussichtspunkt mit verschiedenen Aufgängen
Anlage von Pflanzbeeten für eine naturnahe Gestaltung
Für die Beschattung werden Sonnensegel sorgen
Die einzelnen Nutzungsbereiche werden mit einem Rundweg verbunden
Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Die Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung“.