Martkplatz Dittersbach – 2. Bauabschnitt – Anlage von Bewegungsflächen und Bachterrassen
Vorhabenbeschreibung Marktplatz Dittersbach – 2. BA – Anlage von Bewegungsflächen und Bachterrassen
Bereits seit 354 Jahren findet alljährlich auf dem Dittersbacher Marktplatz der überregional bekannte Dittersbacher Jahrmarkt statt. Der Platz ist seit Jahren als offene, teilweise mit Wiese bewachsener Schotterfläche vorhanden, welche hauptsächlich zur Beherbergung des Jahrmarktes und als Wanderparkplatz dient und von zwei Bachläufen mit Baumbestand, dem Jugendclub-gebäude und dem neuen, weithin sichtbaren Spielplatz geprägt wird. Der Platz befindet sich an einem verkehrlichen, touristischen und mit öffentlichen Einrichtungen versehenen Knotenpunkt, wo täglich Leute zusammentreffen. Eine Nutzung des Platzes als Aufenthaltsort oder Treffpunkt erfolgt nur im Bereich des neu errichteten und sehr beliebten Spielplatzes, da der Marktplatz ansonsten als ausgeräumte Fläche ohne Aufenthaltsqualität und Rückzugsmöglichkeiten wahrgenommen wird.
Der Dorfplatz soll als zentraler Ort zum aktiven Miteinander anregen, als Ausgangspunkt für Wanderungen dienen, die Lebensqualität der An- und Bewohner verbessern, die Dorfgemeinschaft stärken und als Verweilort einladend wirken. Und natürlich soll die ganze Gemeinde stolz auf ihre Ortsmitte sein und diese rege nutzen. Geografisch ist der Marktplatz ein verbindendes Element zwischen Schloss, Kirche, Lieblingstal und Dorfmitte, womit ihm eine wichtige strategische Bedeutung im Ort zukommt: Alle lokalen Zielpunkte sind zentral vom Marktplatz aus zu erreichen. Er verbindet auf räumlicher und sozialer Ebene.
Mit seiner derzeit weitläufigen und ausgeräumten Platzfläche soll der Markplatz in den Randbereichen durch unterschiedliche Strukturen und multifunktionale Nutzungen eine räumliche Fassung erhalten. Es soll ein Platz zum Wohlfühlen geschaffen werden, der den Anwohnern und Gästen aller Altersgruppen als Treffpunkt dient und mit einer attraktiven Gestaltung und einem breiten Nutzungsangebot zum Aufenthalt einlädt. Ein Rundweg dient dazu, die einzelnen, wie auf einer Perlenkette aufgereihten Nutzungen und Aufenthaltsbereiche fußläufig zu erschließen oder den Rundweg einfach als Rollerstrecke oder für die Jüngsten zum Fahrradfahren-Lernen zu nutzen.
Das bestehende Jugendclub-Gebäude soll erhalten bleiben und durch eine bedarfsgerechte Anpassung des Aussenbereiches mittels neuangelegter Bewegungs- und Sportangebote wie einer Basketball-Streetball-Fläche, einer Callisthenicsanlage und Tischtennisplatte zu sportlichen Outdooraktivitäten einladen. Sitzmöglichkeiten in unterschiedlichen Ausführungen und ein Kickertisch ergänzen den Aussenbereich und fördern einen Ort der Kommunikation für unter-schiedliche Altersgruppen.
Eine räumliche Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche erfolgt jeweils durch die den Schullwitzbach und den Kalten Bach überspannenden Brücken und den dazugehörigen Platzflächen. Es existiert somit eine klare Trennung zwischen den Sport- und Bewegungsangeboten am Jugendclub, dem bestehenden Spielplatz für Kinder und Kleinkinder und den Aufenthaltsbereichen entlang des Kalten Baches mit seinen Bachterrassen und entlang der Wegeachse mit der Möglichkeit für kleinere Märkte. Als verbindende Elemente zwischen den einzelnen Bereichen dienen Sitzelemente unterschiedlicher Ausführung im Schatten von bestehenden und neu zu pflanzenden Bäumen.
Um auf den Klimawandel zu reagieren und die Außenflächen im Sommer nutzbar zu machen, sollen nachhaltig ausgewählte Bäume und Sträucher an den Rand des Sportbereichs und im Bereich der Bachterrassen gepflanzt werden. Damit entsteht genügend Schatten, aber auch eine Abgrenzung zu den Nachbarhäusern des Jugendclub-Geländes wird erreicht.
Am Marktplatz soll in Informationstafeln zu lokaler Flora und Fauna und zur Geschichte des Ortes investiert werden, um digital barrierefreien Zugang zu Informationen zu verschaffen: Spielerisch-sensibilisierend für Kinder und Erwachsene.
Teil dieser Maßnahme ist die Herstellung der Sport- und Bewegungsangebote am Jugendclubgebäude sowie die Herstellung der Bachterrassen. Beide Bereiche werden weiterhin mit attraktivem Aussenmobiliar ausgestattet.
Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Die Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung“.