Mobile Soziale Beratung Juli – September 2023
Termine Mobile Soziale Beratung Juli – September 2023
Ein mobiles Beratungsbüro (Kleinbus) als Anlaufstelle für Menschen mit persönlichen, wirtschaftlichen und/oder sozialen Problemen.
Wir bieten:
- Persönliche Gespräche und Beratung,
- Hilfestellung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen,
- Vermittlung konkreter Hilfen.
Das Beratungsangebot ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Kommen Sie gerne zu den bekannt gegebenen Standzeiten vorbei.
Individuelle Termine und Hausbesuche sind möglich und können unter folgender Telefonnummer vereinbart werden: 01 63 – 3 93 83 20 oder per E-Mail: .
Dürrröhrsdorf-Dittersbach (Parkplatz diska-Einkaufsmarkt) donnerstags
von 9 – 11 Uhr:
6.7., 13.7., 20.7., 27.7.
3.8., 24.8.
7.9., 14.9., 21.9., 28.9.
Bad Schandau (Marktplatz)
donnerstags von 14 – 16 Uhr:
6.7., 13.7., 20.7., 27.7.
3.8., 24.8.
7.9., 14.9., 21.9., 28.9.
Bad Gottleuba (Parkplatz EDEKA – Einkaufsmarkt)
dienstags von 9 – 11 Uhr:
4.7., 11.7., 18.7., 25.7.
1.8., 22.8., 29.8.
5.9., 12.9., 19.9., 26.9.,
Bielatal (Nähe Gemeindeamt)
14-tägig freitags: 10:30 – 11:15 Uhr
und
Rosenthal (Parkplatz Einkaufsmarkt)
14-tägig freitags: 11:30 – 12:30 Uhr
7.7., 21.7.
4.8., 25.8.
8.9., 22.9.,
Königstein (Stadtplatz)
14-tägig dienstags von 13 – 15 Uhr:
11.7., 25.7.
22.8.
12.9., 26.9.
Neustadt (Diakoniezentrum, Bahnhofstr. 36)
14-tägig dienstags von 13 – 15 Uhr:
4.7., 18.7.
1.8., 29.8.
19.9.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. |
MÖGLICHE BERATUNGSTHEMEN, die wahlweise veröffentlicht / abgedruckt werden können:
Härtefallfonds zur Ost-West-Rentenüberleitung
Ab sofort können Betroffene bei der Stiftung „Härtefallfonds“ einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen – dafür vorgesehen ist eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen.
Die Leistung der Stiftung richtet sich an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, an jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben. Zudem muss ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegen.
Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:
• Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
• Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
• Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
• nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
• Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
• Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
• jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.
Familienerholung 2023 😊
Auch im Jahr 2023 gibt es vom Freistaat Sachen wieder die finanzielle Förderung für Familienurlaubsfahrten. Damit sollen Familien mit wenig Einkommen unterstützt werden.
Zu den Voraussetzungen gehört z. B., dass es sich um mindestens 7 Tage zusammenhängenden Urlaub in Deutschland handelt. Die Einkommensgrenzen werden nach der Personenzahl festgelegt. Bei der Unterkunft ist eine Rechnungslegung nötig. Erst nach dem Urlaub wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Förderung muss vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Unterstützung bei erhöhten Energiekosten / Betriebskostennachzahlungen
#wärmewinter
Auch wenn der Winter vorbei ist, die Aktion #wärmewinter der Diakonie Sachsen läuft weiter. Bedürftige Personen werden bei erhöhten Energie- bzw. Betriebskostenzahlungen unterstützt. Unser Angebot richtet sich insbesondere an:
* Erwerbstätige, Auszubildende, Studierende und Schüler*innen mit Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze
* Menschen in der Grundsicherung ("Hartz IV")
* Kinderzuschlags-Berechtigte
* BAföG-Beziehende
* Senior*innen mit niedrigen Renten
Notwendig für einen Zuschuss ist ein Beratungsgespräch, in dem die Voraussetzungen für einen Zuschuss im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiekosten geprüft werden, z.B. Strom- oder Heizkostenabrechnung. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung, pauschalen Auszahlungen sind nicht möglich.
Bild zur Meldung: Bushaltestellenschild mobile soziale Betreuung Dürrröhrsdorf-Dittersbach