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Hinweisschreiben Drohneneinsatz

Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 20. 11. 2023

Drohnen sind eine wichtige Hilfe bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen


Drohnen kommen in verschiedenen Szenarien der Seuchenbekämpfung zum Einsatz, um bei der Eindämmung der ASP zu unterstützen. Mittels Thermografie, also Wärmebildkameras, spüren Drohnen kranke und auch verendete Wildschweine auf. Die Fundstellen werden an die zuständigen Stellen gemeldet. Dann kann die Bergung der Kadaver erfolgen und die Fundstelle kann entsprechend gereinigt und desinfiziert werden. 

 

Außerdem fliegen Drohnenpiloten Gebiete ab und sammeln geografische Daten und Bilder. So können Schweinebewegungen auch über Grenzen hinweg überwacht werden.


In den Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest der Landesdirektion Sachsen zu den Sperrzonen I und II ist die Duldung des Überfliegens durch Drohnen angeordnet. 

 

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind die nördlichen Kommunen von der Pufferzone (Sperrzone I: Gemeinde Bannewitz, Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gemeinde Kreischa, Gemeinde Lohmen, Gemeinde Müglitztal, Stadt Dohna, Stadt Freital, Stadt Heidenau, Stadt Hohnstein, Stadt Neustadt in Sachsen, Stadt Pirna, Stadt Rabenau mit den Ortsteilen Lübau, Obernaundorf, Oelsa, Rabenau und Spechtritz, Stadt Stolpen, Stadt Tharandt mit den Ortsteilen Fördergersdorf, Großopitz, Kurort Hartha, Pohrsdorf und Spechtshausen, Stadt Wilsdruff, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II)
wegen Afrikanischer Schweinepest betroffen. Ein kleiner Teil von Wilsdruff (Sperrzone II: Wilsdruff nördlich der BAB4 zwischen den Abfahren Wilsdruff und Dreieck Dresden-West) gehört sogar zum gefährdeten Gebiet.


Ab September 2023 werden die Sperrzonen systematisch mit Drohnen nach Wildschweinen abgesucht. Begonnen wird mit Wilsdruff, Freital, den betroffenen Ortsteilen von Tharandt und Rabenau. Die Suche wird in der Pufferzone nach Westen hin fortgesetzt und zu gegebener Zeit wiederholt.


Zur Beantwortung von Fragen kann werktags von 8:00-12:00 Uhr telefonisch Kontakt zur Sonderbeauftragten für Tierseuchen unter


03501 5154040


oder per E-Mail



aufgenommen werden.

 

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