Verlustanzeige für Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Melde-/Passbehörde der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (Verlustanzeige).
Achtung: Wurde der Personalausweis oder Reisepass gestohlen, müssen Sie den Diebstahl neben der Gemeindeverwaltung auch gegenüber der Polizei anzeigen.
Ebenso müssen Sie der Gemeindeverwaltung/Polizei sofort mitteilen, wenn Sie ein verloren oder gestohlen geglaubtes Dokument wiederfinden sollten.
Hintergrund ist, dass es bei der Einreise in andere Staaten mit einem als gestohlen oder verloren gemeldeten Dokument zu Schwierigkeiten kommen kann. Das betreffende Dokument kann von den Grenzbehörden eingezogen werden.
Das verloren gegangene oder gestohlene Ausweisdokument können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde neu beantragen.
Gebühren
Die bloße Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Neubeantragung von Ausweisdokumenten gebührenpflichtig ist.