Lagerfeuererlaubnis
Allgemeine Informationen
Es sind gewisse Verhaltensregeln und Sicherheitshinweise zu beachten, um die Nachbarschaft und die Natur zu schützen.
Lagerfeuer sind grundsätzlich in unserer Gemeinde nicht verboten. Durch Rauch und Funkenflug kann es jedoch zur Belästigung oder Gefährdung der Nachbarschaft kommen.
Um dies zu verhindern wird der Durchmesser der Feuerstelle auf 2,00 m und die max. Brennhöhe auf 1,50 m festgelegt. Außerdem müssen Mindestmaße eingehalten werden:
Zu Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen 100 m
Zu Autobahnen 200 m
Zum Wald 100 m
Zum Wald bei Abrennen auf eigenen Grundstück 30 m
Nehmen Sie bitte auch Rücksicht hinsichtlich der Lärmbelästigung, wie zum Beispiel durch laute Musik.
Notwendige Unterlagen
Einverständnis des Eigentümers der Fläche, auf dem das Feuer abgebrannt werden soll.
Gebühren
10,00 €
Ansprechpartner
HauptamtFrau S. Schmidt (035026) 975-13
Frau N. Münch (035026) 975-20