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Lagerfeuererlaubnis


Allgemeine Informationen

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Diese dürfen nicht im Garten verbrannt, sondern müssen umweltgerecht entsorgt werden – zum Beispiel durch Eigenkompostierung oder die Abgabe bei einer Sammelstelle.

 

Ausnahme: 

Lager- und Brauchtumsfeuer im öffentlichen Raum außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstellen, wie Feuerschalen oder Feuertonnen.

Solche Feuer sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen vorher bei der Gemeindeverwaltung genehmigt werden. Sie dürfen ausschließlich mit trockenem, unbehandeltem Holz betrieben werden.

 

Was ohne Genehmigung erlaubt ist:

  • Koch- und Grillfeuer mit trockenem, unbehandeltem Holz in fest eingerichteten Feuerstellen

  • Grillen mit handelsüblichen Geräten (z.B. Holzkohlegrill, Gasgrill) mit den dafür vorgesehenen Materialien

 

Wichtig:

Bitte achten Sie darauf, dass durch Rauch oder Gerüche keine Nachbarn belästigt werden.


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau D. Ringel
Telefon (035026) 975-13

Frau N. Münch
Telefon (035026) 975-20

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