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Auskunftssperre


Allgemeine Informationen

Allgemeines:

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.

 

Voraussetzungen:

Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.

 

Die Auskunftssperre wird befristet auf bis zu zwei Jahren ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.

 

Verfahrensablauf:

Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.

 

Hinweise: 

Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:

  • Adressbuchverlage

  • Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

  • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen

  • die Bundeswehr

Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich. Ein Formular dazu finden Sie unter Verwaltung à Dienstleistungen à Übermittlungssperre.

 

Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.


Rechtsgrundlagen

§ 51 Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises)

  • im Einzelfall auch Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses


Bearbeitungsdauer

bis zu 12 Wochen

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Katrin Opitz
Telefon (035026) 975-35


Formulare

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