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Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern


Allgemeine Informationen

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (auch: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen.

 

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.

 

 

Antragsberechtigung:

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden:

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten und Ehegattinnen
  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

 

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

 

Antragstellende müssen bei der Beantragung mindestens 16 Jahre alt sein.

 

 

Beantragung:

Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

 

Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

 

Möchten Sie eine andere Person mit der Bestellung oder Abholung der Urkunde beauftragen, muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

 

 

Beantragung per Post / Telefax:

Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. 

Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Name, Vorname der Eltern
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie i. d. R. einen Gebührenbescheid. 

 

Besonderheiten:

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

Die Geburtsurkunde und ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister haben den gleichen Beweiswert; sie unterscheiden sich nur bezüglich des Umfangs der aufgeführten persönlichen Angaben.


Rechtsgrundlagen

  • §§ 54, 55 Personenstandsgesetz - Personenstandsurkunden
  • § 62 PStG - Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
  • 10. Sächsisches Kostenverzeichnis


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter oder Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis der Verwandtschaft
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Gebühren

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 15,00 €
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: 7,00 €
  • Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei

Ansprechpartner

Standesamt

 

Luisa Ulbrich
Telefon (035026) 975-28

Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.