Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Es ist ein biometrisches Lichtbild mitzubringen. Ledige Personen haben die Geburtsurkunde, verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen die Heiratsurkunde vorzulegen.
Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 EUR. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Der vorläufige Personalausweis ist für 3 Monate gültig.
Der alte Ausweis ist abzugeben.
Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises für Personen unter 16 Jahren ist nur mit Erziehungspflichtigen oder deren Einverständniserklärung (siehe Formular) möglich.
Neue Regelungen für Lichtbilder ab 1. Mai 2025:
Ab dem 1. Mai 2025 werden die biometrischen Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt.
Gedruckte Passbilder können nur noch bis Ende April 2025 genutzt werden.
Eine Übersicht der zertifizierten Fotografen, die digitale Lichtbilder erstellen finden Sie unter: alfo-passbild.com
Hintergrund:
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
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