Lärm - § 7 PolVO der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Allgemeine Informationen
Nach § 7 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach als Ortspolizeibehörde gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern muss die Nachtzeit, welche von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr umfasst, beachtet werden. Daher sind alle Handlungen, welche diese stören könnte, zu unterlassen.
Unser Ordnungsamt kann im Einzelfall Ausnahmen vom diesem Verbot zulassen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse in der Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern.
Rechtsgrundlagen
§ 7 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach als Ortspolizeibehörde gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern
Bearbeitungsdauer
Ausnahmegenehmigung bitte mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin beantragen!
Gebühren
Für Genehmigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemeindlicher Bestimmungen
wird ein Preis zwischen 5,00 € und 512,00 € berechnet.
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