News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Lärm - § 7 PolVO der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung


Allgemeine Informationen

Nach § 7 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach als Ortspolizeibehörde gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern muss die Nachtzeit, welche von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr umfasst, beachtet werden. Daher sind alle Handlungen, welche diese stören könnte, zu unterlassen.

Unser Ordnungsamt kann im Einzelfall Ausnahmen vom diesem Verbot zulassen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse in der Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. 


Rechtsgrundlagen

§ 7 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach als Ortspolizeibehörde gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern


Bearbeitungsdauer

Ausnahmegenehmigung bitte mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin beantragen!

Gebühren

Für Genehmigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemeindlicher Bestimmungen

wird ein Preis zwischen 5,00 € und 512,00 € berechnet.


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau D. Ringel
Telefon (035026) 975-13

Frau N. Münch
Telefon (035026) 975-20


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Sitzungskalender