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Feuerwerk – Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2


Allgemeine Informationen

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke) können zur Silvesterzeit (31. Dezember und 1. Januar) von jedermann ab 18 Jahren ohne vorherige Genehmigung abgebrannt werden.
Außerhalb dieser Zeit ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. 


Notwendige Unterlagen

Das Formular dazu finden Sie auf dieser Seite (siehe unten).

Bitte beachten sie das ein begründeter Anlass (Bsp.: Hochzeiten, Geburtstage Vereins- und Firmenjubiläen) genannt werden muss und eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. des Flächenverwalters auf dessen Grundstück das Feuerwerk abgebrannt werden soll vorliegen.


Bearbeitungsdauer

Formular bitte mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin einreichen!

Gebühren

16,00 €


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau D. Ringel
Telefon (035026) 975-13

Frau N. Münch
Telefon (035026) 975-20


Formulare

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