Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/ Orts- und Vereinszentren
Allgemeine Informationen
Die Nutzung unserer Dorfgemeinschaftshäuser und des Orts- und Vereinszentrum ist erlaubnis- und kostenpflichtig.
Als Einwohner, Gewerbetreibende und Grundstücksbesitzer dürfen Sie die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde benutzen.
Weiterhin gelten für die Benutzung der Räume gemeindlicher Einrichtungen die gesetzlichen Grundlagen unter denen Gebühren erhoben werden, welche vor Beginn der Nutzung an die Gemeindekasse zu entrichten sind.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen und Gegenständen gemeindlicher Einrichtungen
§ 15 SächsGemO Rechtstellung der Einwohner
Gebühren
Die zu entrichtenden Gebühren sind in der Anlage 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen und Gegenständen gemeindlicher Einrichtungengeregelt.
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