News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/ Orts- und Vereinszentren


Allgemeine Informationen

Die Nutzung unserer Dorfgemeinschaftshäuser und des Orts- und Vereinszentrum ist erlaubnis- und kostenpflichtig.

Als Einwohner, Gewerbetreibende und Grundstücksbesitzer dürfen Sie die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde benutzen. 

Weiterhin gelten für die Benutzung der Räume gemeindlicher Einrichtungen die gesetzlichen Grundlagen unter denen Gebühren erhoben werden, welche vor Beginn der Nutzung an die Gemeindekasse zu entrichten sind. 


Rechtsgrundlagen

  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen und Gegenständen gemeindlicher Einrichtungen 

  • § 15 SächsGemO Rechtstellung der Einwohner 


Gebühren

Die zu entrichtenden Gebühren sind in der Anlage 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen und Gegenständen gemeindlicher Einrichtungen geregelt.


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau D. Ringel
Telefon (035026) 975-13

Herr B. Reichelt
Telefon (035026) 975-14


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Sitzungskalender