News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vorläufiger Reisepass


Allgemeine Informationen

Im begründeten Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Ansonsten ist ein Expresspass zu beantragen, der für Personen unter 24 Jahren 69,50 EUR, darüber 92,00 EUR kostet.

Die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist erforderlich.

Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig. Die Gültigkeit wird an die Reise angepasst.

 

 

Neue Regelungen für Lichtbilder ab 1. Mai 2025:

Ab dem 1. Mai 2025 werden die biometrischen Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt.

 

Gedruckte Passbilder können nur noch bis Ende April 2025 genutzt werden.

 

Eine Übersicht der zertifizierten Fotografen, die digitale Lichtbilder erstellen finden Sie unter: alfo-passbild.com

 

Hintergrund:

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. 


Rechtsgrundlagen

  • Paßgesetz

  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes

 


Notwendige Unterlagen

  • ledige Personen haben die Geburtsurkunde vorzulegen

  • verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen haben die Heiratsurkunde vorzulegen

  • notwendige Nachweise (zum Beispiel Flugtickets, Buchungsbestätigung etc.) sind vorzulegen

  • falls vorhanden: alter Reisepass

  • ein digitales biometrisches Lichtbild

  • Minderjährige (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) haben das Einverständnis der Sorgeberechtigten (siehe Formular) nachzuweisen


Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Gebühren

26,00 €

 

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Frau K. Opitz
Telefon (035026) 975-35

Frau L. Ulbrich
Telefon (035026) 975-28


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Sitzungskalender