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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Den Personalausweis beantragen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

 

Gültigkeit:

  • bis Vollendung des 24. Lebensjahres: sechs Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: zehn Jahre
  • (Vorläufiger Personalausweis: höchstens drei Monate)

 

Hinweise Biometriefunktion:

Im Chip des Personalausweises werden ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese biometrischen Merkmale sind so eindeutig, dass eine Person anhand dieser Merkmale identifiziert werden kann.

Es ist nicht möglich, die Daten im Chip ohne Ihr Wissen auszulesen. Hierfür ist ein spezielles Lesegerät notwendig, das nur bestimmten staatlichen Stellen (zum Beispiel Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) zur Verfügung steht.

 

Sicherheitshinweise zum Personalausweis:

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre plus neun Monate ist, erhält Post von der Bundesdruckerei. Bitte gehen Sie mit diesem Brief besonders sorgfältig um. Die in diesem Brief enthaltenen Daten dürfen Sie nicht mit dem Personalausweis gemeinsam aufbewahren. Sie benötigen diese zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises. 

 

Hinweise zur Abholung:

Sobald Sie den Brief von der Bundesdruckerei erhalten haben, können Sie den Personalausweis abholen kommen. 

Achtung: Im Brief steht nicht explizit, dass der Personalausweis nun abgeholt werden soll.

Bitte vergessen Sie nicht, das alte Dokument zur Abholung mitzubringen!

Sofern Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, verwenden Sie bitte die untenstehende Abholvollmacht.


Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Personalausweisgebührenverordnung 


Notwendige Unterlagen

  • falls vorhanden: alter (vorläufiger) Personalausweis
  • gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • ledige Personen haben die Geburtsurkunde vorzulegen
  • verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen haben die Heiratsurkunde vorzulegen
  • Vollmacht bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person
  • bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 
    • Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung)
    • wenn die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist die Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorzulegen
    • weiterhin ist eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen
    • bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vorzulegen
    • Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein.
  • Ab Vollendung des 16. Lebensjahres kann der Personalausweis allein, d. h. ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden. 

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen

Gebühren

  • bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00€ 
  • gebührenfrei: Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

 

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Formulare

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Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.