Personalausweis
Allgemeine Informationen
Den Personalausweis beantragen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Gültigkeit:
bis Vollendung des 24. Lebensjahres: sechs Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: zehn Jahre
(Vorläufiger Personalausweis: höchstens drei Monate)
Hinweise Biometriefunktion:
Im Chip des Personalausweises werden ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese biometrischen Merkmale sind so eindeutig, dass eine Person anhand dieser Merkmale identifiziert werden kann.
Es ist nicht möglich, die Daten im Chip ohne Ihr Wissen auszulesen. Hierfür ist ein spezielles Lesegerät notwendig, das nur bestimmten staatlichen Stellen (zum Beispiel Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) zur Verfügung steht.
Sicherheitshinweise zum Personalausweis:
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre plus neun Monate ist, erhält Post von der Bundesdruckerei. Bitte gehen Sie mit diesem Brief besonders sorgfältig um. Die in diesem Brief enthaltenen Daten dürfen Sie nicht mit dem Personalausweis gemeinsam aufbewahren. Sie benötigen diese zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises.
Hinweise zur Abholung:
Sobald Sie den Brief von der Bundesdruckerei erhalten haben, können Sie den Personalausweis abholen kommen.
Achtung: Im Brief steht nicht explizit, dass der Personalausweis nun abgeholt werden soll.
Bitte vergessen Sie nicht, das alte Dokument zur Abholung mitzubringen!
Sofern Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, verwenden Sie bitte die untenstehende Abholvollmacht.
Neue Regelungen für Lichtbilder ab 1. Mai 2025:
Ab dem 1. Mai 2025 werden die biometrischen Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt.
Gedruckte Passbilder können nur noch bis Ende April 2025 genutzt werden.
Eine Übersicht der zertifizierten Fotografen, die digitale Lichtbilder erstellen finden Sie unter: alfo-passbild.com
Hintergrund:
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Personalausweisgebührenverordnung
Notwendige Unterlagen
falls vorhanden: alter (vorläufiger) Personalausweis
gültiges Ausweisdokument
ein digitales biometrisches Lichtbild
ledige Personen haben die Geburtsurkunde vorzulegen
verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen haben die Heiratsurkunde vorzulegen
Vollmacht bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person
bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung)
wenn die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist die Zustimmungserklärung (siehe Formular) des anderen Sorgeberechtigten vorzulegen
weiterhin ist eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen
bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vorzulegen
Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres kann der Personalausweis allein, d. h. ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 WochenGebühren
bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00€
gebührenfrei: Ändern der Anschrift bei Umzügen
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
Ansprechpartner
MeldebehördeFrau K. Opitz (035026) 975-35
Frau L. Ulbrich (035026) 975-28