Kein Kinderreisepass mehr ab 2024
Allgemeine Informationen
Kinder benötigen Personalausweis oder Reisepass für Auslandsreisen
Seit 01.01.2024 ist aufgrund einer Gesetzesänderung keine Ausstellung von Kinderreisepässen mehr möglich. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen ab 2024 einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig.
Sowohl Personalausweise als auch Reisepässe werden nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen zwei und sechs Wochen. Eltern sollten daher die Reisedokumente ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit überprüfen und bei Bedarf frühzeitig im Einwohnermeldeamt für die Neubeantragung zusammen mit ihrem Kind vorsprechen.
Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.
Ansprechpartner
MeldebehördeFrau K. Opitz
(035026) 975-35