Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Als Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufnimmt, um ihn für eigene Zwecke oder die des Haushalts bzw. des Wirtschaftsbetriebs zu nutzen. Wer im Gemeindegebiet einen Hund hält, der älter als drei Monate ist, muss dies innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, der Gemeindeverwaltung melden. Bei der Anmeldung wird für jeden Hund eine Hundesteuermarke ausgegeben. Außerhalb des eigenen Hauses oder des umfriedeten Grundstücks muss der Hund diese gültige und gut lesbar befestigte Marke tragen. Beendet man die Hundehaltung, ist dies der Stadtverwaltung Pirna ebenfalls innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.
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