Wer ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle neu aufnimmt, ist verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Eine Meldung ist ebenfalls erforderlich, wenn der Betrieb an einen anderen Ort verlegt wird, sich die Art der gewerblichen Tätigkeit ändert oder auf Waren bzw. Dienstleistungen erweitert wird, die für diese Gewerbeart normalerweise nicht üblich sind. Auch eine Änderung des Namens des Gewerbetreibenden oder die vollständige Aufgabe des Betriebes muss angezeigt werden.
Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Unabhängig von der gewählten Übermittlungsart muss das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Zur Feststellung der Identität des Anzeigenden ist eine Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung, sowie eine Kopie des Aufenthaltstitels bei Nicht-EU-Bürgern vorzulegen.
Wenn die Anmeldung persönlich bei der Behörde erfolgt, ist ein vorheriges Ausfüllen des Formulars nicht notwendig.
Bitte beachten Sie auch § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a der Gewerbeordnung. Demnach ist eine Gewerbeummeldung ebenfalls erforderlich, wenn der Name des Gewerbetreibenden geändert wird.
Wichtig für Handwerksbetriebe:
Die Mitgliedschaft eines Handwerksbetriebes bei der Handwerkskammer ist gesetzlich vorgeschrieben und in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle entnehmen Sie bitte der Homepage der Handwerkskammer Dresden:
Seit dem 1. November 2025 genügt bei einer Gewerbeverlegung in einen anderen Meldebezirk (= in eine andere Stadt oder Gemeinde) die Anmeldung beim neuen Gewerbeamt aus. Eine gesonderte Abmeldung am alten Standort ist nicht mehr notwendig, da das neue Gewerbeamt die Datenübermittlung übernimmt. Geben Sie beim neuen Gewerbeamt unbedingt an, dass eine Verlegung in einen anderen Meldebezirk stattfindet.
Rechtsgrundlagen
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis
Gewerbeordnung
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
bei juristischen Personen: unbeglaubigte Kopie des Handelsregisterauszuges
bei GmbH in Gründung: Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsurkunde und die Vollmacht der Gründer
Handwerker: Nachweis über den Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer
erlaubnispflichtige Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Gebühren
Gewerbeanmeldung:
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung bei natürlichen Personen beträgt 55,00 € und bei juristischen Personen 70,00 €.
Gewerbeummeldung:
Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung beträgt 30,00 €.
Gewerbeabmeldung:
Die Gebühr für eine Gewerbeabmeldung bei natürlichen Personen beträgt 30,00 € und bei juristischen Personen 40,00 €.
Zweitschrift Gewerbemeldung:
Für eine Zweitschrift einer Gewerbemeldung wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
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