Fundsachen
Allgemeine Informationen
Eine Fundsache können Sie bei uns im Sekretariat abgeben.
Natürlich können Sie sich hier auch melden, wenn Sie selbst etwas verloren haben. Vielleicht können wir Ihnen helfen.
Bitte kommen Sie nach Möglichkeit zu unseren Öffnungszeiten im Rathaus vorbei.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zum Fundrecht ergeben sich aus den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Bearbeitungsdauer
Wir bewahren die Gegenstände nach der gesetzlichen Frist bis zu 6 Monaten auf (siehe § 974 BGB).
Ansprechpartner
Sekretariat Frau S. Amend
(035026) 975-10
Frau D. Ringel
(035026) 975-13