Fundsachen
Allgemeine Informationen
Eine Fundsache können Sie bei uns im Sekretariat abgeben.
Natürlich können Sie sich hier auch melden, wenn Sie selbst etwas verloren haben. Vielleicht können wir Ihnen helfen.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zum Fundrecht ergeben sich aus den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ansprechpartner
SekretariatFrau S. Nathau (035026) 975-10