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Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz ist in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
  • Sie müssen persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen

 

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffen­den Inhalt des Registers erteilt (gemäß § 30 BZRG). Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (behördliches Führungszeugnis) erteilt werden.

 

Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Be­hör­de durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

 

Ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen (siehe § 30 a Abs. 1 BZRG).

 

Hinweis zur Gültigkeit des Führungszeugnisses:

Das Bundeszentralregistergesetz beinhaltet keine Regelung zur Dauer der Gültigkeit eines Führungszeugnisses. Dies liegt daran, dass der Registerbehörde zeitnah zum erteilten Führungszeugnis eine Verurteilung mitgeteilt werden könnte, die gegebenenfalls Auswirkungen auf den Inhalt eines neu zu erteilenden Führungszeugnisses hätte. Ein erteiltes Führungszeugnis kann mithin immer nur den Registerinhalt zum konkreten Zeitpunkt der Erteilung wiedergeben. Es liegt daher im Ermessen der jeweiligen Stelle, der das Führungszeugnis vorzulegen ist (zum Beispiel Arbeitgeber, Behörde, Verein), wie lange nach dem Zeitpunkt der Erteilung dieses noch akzeptiert wird. 

 

Online-Beantragung des Führungszeugnisses:

Sie können Ihr Führungszeugnis auch online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit AusweisApp2.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • bei der Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen (§ 30a Abs. 1 BZRG)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz dauert in der Regel 2 Wochen.

Gebühren

13,00 €

 

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung. 


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Katrin Opitz
Telefon (035026) 975-35

Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.