Melderegisterauskunft - erweitert
Allgemeine Informationen
Die Meldebehörde der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach registriert in Dürrröhrsdorf-Dittersbach wohnende Personen (Einwohner), um deren Identität und Wohnungen festzustellen und nachweisen zu können. Dafür wird ein Melderegister geführt.
Jede in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach gemeldete Person hat das Recht, Auskünfte über die eigenen gespeicherten Meldedaten kostenlos zu erhalten.
Auch Dritte erhalten auf persönliches oder schriftliches Ersuchen über bestimmte Daten Auskunft.
Antragstellung:
- schriftlich, unter Verwendung des untenstehenden Formulars
- per Fax: 035026 97530 (formlos oder unter Verwendung vorgenannten Formulars)
- per E-Mail: meldeamt@duerrroehrsdorf-dittersbach.de (formlos oder unter Verwendung vorgenannten Formulars),
- persönliche Vorsprache
Hinweis: Bitte geben Sie unbedingt Ihre Wohnanschrift und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Gemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz besteht die Möglichkeit weitere Daten (über die einfache Melderegisterauskunft hinaus) zu erhalten, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Online-Beantragung über das Sächsische Melderegister:
Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) betreibt als Meldebehörde das Sächsische Melderegister und stellt auf seiner Internetseite Melderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Abrufs zur Verfügung. Zu diesem Zweck hält das Sächsische Melderegister alle mit der Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte im Zusammenhang stehenden Daten der in Sachsen amtlich gemeldeten Einwohner zum Abruf bereit. Die Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen an diesen Daten tagaktuell an das Sächsische Melderegister zu liefern. Für eine einfache Melderegisterauskunft ist eine einmalige Registrierung im Sächsischen Melderegister notwendig.
Eine Beantragung über das Sächsische Melderegister ist unter folgenden Link möglich:
Abruf einer einfachen Melderegisterauskunft für Privatpersonen über das Sächsische Melderegister
Gebühren
25,00 €
(bei größerem Verwaltungsaufwand 30,00 €)
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
Ansprechpartner
MeldebehördeFrau K. Opitz (035026) 975-35