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Beglaubigung von Dokumenten


Allgemeine Informationen

Durch das Einwohnermeldeamt können nur amtliche Beglaubigungen ausgestellt werden. Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie eines Schriftstücks mit dem Original übereinstimmt. Kopie können z. B. Ablichtungen oder Abschriften sein.

 

Ist die amtliche Beglaubigung aufgrund einer Rechtsvorschrift ausgeschlossen oder wird eine öffentliche Beglaubigung wie z.B. bei Erbschaftsangelegenheiten verlangt, ist der Notar bzw. die gesetzlich bestimmte Stelle zuständig.

 

Sofern das Dokument Lücken, Durchstreichungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks aufgehoben ist, erfolgt keine Beglaubigung. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Einwohnermeldeamt.


Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden) werden grundsätzlich nicht beglaubigt.


Notwendige Unterlagen

  • Original und Kopie des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll

  • Personalausweis oder Reisepass


Gebühren

Die Beglaubigung einer A4-Seite kostet 5,00 EUR, jede weitere Beglaubigung vom gleichen Dokument 0,50 EUR.

 

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Katrin Opitz
Telefon (035026) 975-35

Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.