Gewerbezentralregisterauskunft
Allgemeine Informationen
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) enthält Informationen darüber, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Der Auszug kann auch als "gewerberechtliches Führungszeugnis" bezeichnet werden.
Der Antrag ist zu stellen bei natürlichen Personen/juristischen Personen im Gewerbeamt oder im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach.
Der Antrag wird von dort an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Bei der Beantragung müssen Sie angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen.
Soll der Registerauszug an eine Behörde geschickt werden, ist deren genaue Bezeichnung bei Antragstellung mitzuteilen.
Eine elektronische Antragsstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt. Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Rechtsgrundlagen
§ 150 Gewerbeordnung
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vertretungsbefugnis
Nur erforderlich bei juristischen Personen: Nachweis der Eigenschaft als Geschäftsführer oder bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens - Handelsregisterauszug
Nur erforderlich bei juristischen Personen: Nachweis des Gewerbes einschließlich Registernummer und Registergericht - Gewerbeanmeldung
Bearbeitungsdauer
2 WochenGebühren
13,00 €
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.
Ansprechpartner
MeldebehördeFrau L. Ulbrich
(035026) 975-28
Frau K. Opitz
(035026) 975-35