Abmeldung bei der Meldebehörde
Allgemeine Informationen
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Zur Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde sind Sie jedoch verpflichtet bei Wegzug/Verzug in das Ausland oder Auszug aus einer Wohnung, ohne eine neue Wohnung zu beziehen.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Fristen:
innerhalb von zwei Wochen (frühestens eine Woche vor Auszug)
Kosten/Gebühren:
keine
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz
Ansprechpartner
Meldebehörde Katrin Opitz
(035026) 975-35