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Abmeldung bei der Meldebehörde


Allgemeine Informationen

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

 

Zur Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde sind Sie jedoch verpflichtet bei Wegzug/Verzug in das Ausland oder Auszug aus einer Wohnung, ohne eine neue Wohnung zu beziehen.

 

 

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass

 

 

Fristen:

innerhalb von zwei Wochen (frühestens eine Woche vor Auszug)

 

 

Kosten/Gebühren:

keine

 


Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Katrin Opitz
Telefon (035026) 975-35

Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.