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Satzungen

Gemäß § 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) können Gemeinden die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen. Im Bereich der Weisungsaufgaben können Satzung erlassen werden, wenn ein Gesetz hierzu ermächtigt (z. B. Polizeiverordnungen).

 

 

Dürrröhrsdorf-Dittersbach

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Sitzungskalender

Gemeinderat Dürrröhrsdorf-Dittersbach
28. 03. 2023
Rathaus (Ratssaal), Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach