Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer

Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 06. 10. 2020

Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht

Aufruf zur Kontrolle und Pflege von Baumbeständen

 

 

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat uns um Veröffentlichung folgender Meldung gebeten. Das gleiche gilt übrigens auch für Anrainer an Gemeindestraßen, weshalb wir uns als Gemeinde der Information und Bitte ausdrücklich anschließen.

 

Die Folgen der anhaltenden Hitze in den vergangenen Sommern haben im sächsischen Wald ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population der Borkenkäfer. Beides trägt nachhaltig zum Baumsterben in Sachsen bei. Gerade in Folge von Trockenheit, Schädlingsbefall und Sturmperioden steigt die Gefahr, dass Bäume die Verkehrssicherheit merklich beeinflussen.

 

Die Niederlassung Meißen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Baumkontrolle von Straßenbäumen an Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. In diesem Zusammenhang sind erhebliche Schäden auch außerhalb des Straßenbaumbestandes auffällig.

 

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr appelliert daher eindringlich an die Eigentümer angrenzender Flurstücke entlang der Bundes- und Staatsstraßen sowie generell entlang aller öffentlicher Verkehrswege und Einrichtungen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Sturm- respektive Trockenschäden bzw. Bäume mit Schädlingsbefall unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der regional geltenden Gehölz- bzw. Baumschutzsatzungen zu beseitigen.

 

Abgestorbene und geschädigte Bäume stellen ein erhöhtes Risiko für die Verkehrsteilnehmer dar. Schließlich kann der Eigentümer bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.