Auskunftssperre
Allgemeine Informationen
Allgemeines:
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.
Voraussetzungen:
Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.
Die Auskunftssperre wird befristet auf bis zu zwei Jahren ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
Verfahrensablauf:
Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.
Hinweise:
Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:
Adressbuchverlage
Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
die Bundeswehr
Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich. Ein Formular dazu finden Sie unter Verwaltung à Dienstleistungen à Übermittlungssperre.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Rechtsgrundlagen
§ 51 Bundesmeldegesetz
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises)
im Einzelfall auch Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses
Bearbeitungsdauer
bis zu 12 WochenGebühren
keine
Ansprechpartner
MeldebehördeFrau K. Opitz
(035026) 975-35