Baumfällung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen möchten, ist dies in einzelnen Fällen genehmigungspflichtig. Hintergrund dafür ist, dass Bäume nicht nur unsere schöne Gemeinde prägen, sondern auch wichtige ökologische Funktionen erfüllen – etwa für das Klima, den Artenschutz und die Luftqualität.
In unserer Gemeinde gilt eine Baumschutzsatzung. Diese regelt, welche Bäume gefällt werden dürfen und für welche eine Genehmigung erforderlich ist. Ob ein Baum unter diese Regelung fällt, hängt meist von der Baumart, dem Stammumfang und dem Standort ab.
Wenn Sie also eine Fällung planen, bitten wir Sie, vorab Kontakt bei unserem Liegenschaftsamt zu suche.
Bitte beachten Sie außerdem: In der Regel dürfen Bäume laut Bundesnaturschutzgesetz nur außerhalb der sogenannten vegetationsarmen Zeit gefällt werden – also von Anfang Oktober bis Ende Februar. Das dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Baum geschützt ist oder wie Sie vorgehen müssen, stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Baumfällung
Bearbeitungsdauer
ca. zwei WochenGebühren
5,00 € bis 512,00 €
Ansprechpartner
BauamtFrau N. Münch
(035026) 975-20
Antrag auf Baumfällung