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Vorläufiger Reisepass


Allgemeine Informationen

Im begründeten Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Ansonsten ist ein Expresspass zu beantragen, der für Personen unter 24 Jahren 69,50 EUR, darüber 92,00 EUR kostet. 

Die persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist erforderlich.

 

Gültigkeit:

Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig. Die Gültigkeit wird an die Reise angepasst.


Rechtsgrundlagen

  • Paßgesetz
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes

 


Notwendige Unterlagen

  • ledige Personen haben die Geburtsurkunde vorzulegen
  • verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen habendie Heiratsurkunde vorzulegen
  • notwendige Nachweise (zum Beispiel Flugtickets, Buchungsbestätigung etc.) sind vorzulegen
  • falls vorhanden: alter Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Minderjährige (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) haben das Einverständnis der Sorgeberechtigten nachzuweisen. 

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Gebühren

26,00 €

 

Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach akzeptiert nur Barzahlung.


Ansprechpartner

Meldebehörde

 

Katrin Opitz
Telefon (035026) 975-35

Sitzungskalender

Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.