Geburtenbeurkundung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen. Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeigepflicht gehindert sind, ist jede andere Person, die bei der Geburt dabei war oder unmittelbar davon erfahren hat, zur Anzeige verpflichtet.

 

Voraussetzungen:

Es fand eine Hausgeburt statt und Sie

 

Nachmeldung des Namens:

Hinweis: Das Standesamt teilt der Meldebehörde die Geburt Ihres Kindes mit.

 

Verfahrensablauf:

 

Fristen:


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Zusätzliche Nachweise - wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

 

wenn die Mutter ledig ist:

 

falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde oder vor der Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll:

 

wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist:

 

bei ausländischen Eltern:

 

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Gebühren


Ansprechpartner

Standesamt

 

Luisa Ulbrich
Telefon (035026) 975-28