Anmeldung bei der Meldebehörde
Allgemeine Informationen
Ziehen Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Die Zustimmung der Sorgeberechtigten kann erforderlich sein.
Hinweis: Bitte bringen Sie alle Ihre Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc.) mit zur Anmeldung, um diese gleich bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort aktualisieren zu lassen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Personaldokumente der Familienmitglieder
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Einzug
Fristen:
innerhalb von zwei Wochen
Kosten/Gebühren:
keine
Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen beraten Sie die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes gern.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz
§ 23 Bundesmeldegesetz
Ansprechpartner
Meldebehörde Katrin Opitz
(035026) 975-35